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Business-Lexikon
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Inventur machen - Alles was du wissen musst

11.03.2020

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Die Inventur gehört bei zahlreichen Schweizer Unternehmen zum jährlichen Repertoire. Doch worum geht es genau und müssen auch Sie Inventur machen?

inventur machen

 

Übersicht

 
 

Inventur – Was ist das?

Als Inventur bezeichnet man die Erfassung sämtlicher Bestände eines Unternehmens. Dabei geht es darum, die Vermögenswerte sowie die Schulden zum festgelegten Stichtag zu erfassen. Der Begriff sollte man nicht mit „Inventar“ verwechselt: Die Inventur ist der Prozess, der eine Liste (Inventurliste) zum Ergebnis hat. Diese Liste bezeichnet man dann als Inventar.

Das Schweizer Gesetz verlangt von buchhaltungspflichtigen Unternehmen, dass neben der Bilanz und der Erfolgsrechnung auch ein Inventar mit den betreffenden Belegen geführt werden muss (vgl. Art. 958c Abs. 2 OR). Davon leiten sich verschiedene Bestimmungen ab die eine Inventur bei Unternehmensgründung, -schliessung, -übernahme sowie beim Jahresabschluss voraussetzen.

Bei der Inventur können Differenzen in den Soll- und Istbeständen aufgedeckt werden. Solche Abweichungen müssen dann nachträglich im Soll korrigiert werden. Diese sogenannten Inventurdifferenzen fliessen bei der Gewinn-Verlust-Rechnungen mit ein.

 

Wann soll ich Inventur machen?

Wie oben bereits angeschnitten, gehen Inventur und Bilanzierung einher. Üblicherweise wählt man als Stichtag den letzten Geschäftstag des Jahres, (auch Bilanzstichtag genannt). Für grosse Unternehmen mit diversen Gütern bedeutet die Inventur einen grossen Aufwand und will sorgfältig geplant sein.

 

Inventur des Anlagevermögens

Die körperliche Bestandsaufnahme der Anlagevermögen führt man üblicherweise in einem Verzeichnis auf. Dabei werden folgenden Angaben vermerkt:

  • Beschreibung der Güter
  • Eingangsdatum der Güter
  • Anschaffungs- sowie Herstellungskosten
  • Bilanzwert am Stichtag
  • Abgangsdatum

Die Erfassung der immateriellen Anlagevermögen erfolgt aufgrund der betreffenden Verträge, bei Finanzanlagen wiederum aufgrund von Kontoauszügen. Forderungen und Verbindlichkeiten bezieht man dabei in Form einer Saldenliste mit ein. Sie enthält sämtliche Salden aus der Debitoren- sowie der Kreditorenbuchhaltung.


inventar
 

Körperliche und Buchinventur

Die körperliche Erfassung der Inventarliste findet üblicherweise im Lager statt. Man nimmt dabei die physischen Vermögensgegenstände auf. Es ist nicht immer möglich, den Bestand eines Gutes durch zählen aufzunehmen, daher erfasst man verschiedenen Bestände durch Messen bzw. wiegen. In Spezialfällen kann der Bestand auch durch Schätzungen oder Bewertungen erfolgen.

Die Buchinventur wiederum konzentriert sich auf Vermögensgegenstände, die nicht körperlicher Natur sind. Dazu gehören bspw. Bankguthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Schulden. Man stützt sich dabei auf Ausweisungen der Finanzbuchhaltung wie etwa Belege oder Quittungen.

 

Muss ich eine Inventur machen?

Wie oben bereits erwähnt, müssen alle buchhaltungspflichtigen Unternehmen eine jährliche Inventur machen. Darunter fallen nach Art. 957 OR sämtliche Unternehmen, die folgende Rechtsform haben und/oder folgende Kriterien erfüllen:

  • Juristische Personen, wie z.B. die AG, GmbH, Genossenschaft, Verein sowie Stiftung.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften (KlG und KmG), sofern der Jahresumsatz grösser ist als CHF 500‘000.

Neben diesen gesetzlichen Vorschriften bringt die Erfassung des Inventars natürlich auch dem Unternehmer selbst einen Vorteil. Sie ermöglicht das Ermitteln von Unstimmigkeiten sowie der Zusammensetzung der Schulden und macht somit die Überprüfung der erreichten Ziele am Stichtag transparenter.

 

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